Schulordnung der Kinder

  1. Alle gehen freundlich und höflich miteinander um.
  2. Zum Unterricht erscheinen wir pünktlich.
  3. Unser Schulhaus halten wir ordentlich und sauber.
  4. Den Müll trennen wir sorgfältig.
  5. Wir nehmen nur Schulsachen mit in die Schule und lassen gefährliche Gegenstände zu Hause.
  6. Unsere elektronischen Geräte schalten wir auf dem Schulgelände aus.
  7. Im Schulhaus gehen wir langsam.
  8. Wir nehmen nichts weg, was anderen gehört.

Hausordnung der 93. Grundschule in Dresden

  1. Der Schulweg unterliegt der Verantwortung der Eltern. Der Schulhof darf erst ab 7.30 Uhr betreten werden. Die Eltern verabschieden ihre Kinder am Schultor. Der Spielplatz darf vor Schulbeginn nicht benutzt werden.
  2. Privatpersonen ist das Befahren des Schulhofs verboten. Jederzeit sind Zufahrtswege für Liefer- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
  3. Der Ablauf des Unterrichtes ist wie folgt festgelegt:

    Unterrichtszeiten Pausen und mehr
    Einlass ab 07:35
    Eine Lehrkraft holt die Kinder ab.
    Lesezeit 07:45 bis 08:00 Uhr
    1. Stunde 08:00 bis 08:45 Uhr
    Frühstück 08:45 bis 09:00 Uhr
    2. Stunde 09:00 bis 09:45 Uhr
    3. Stunde 09:50 bis 10:35 Uhr
    Hofpause 10:35 bis 11:00 Uhr
    4. Stunde 11:00 bis 11:45 Uhr
    5. Stunde 11:55 bis 12:40 Uhr
    6. Stunde 12:45 bis 13:30 Uhr

    Nach Einlass der Kinder werden die Eingangstüren der Schule verschlossen. Zu spät kommende Kinder klingeln am Mitteleingang und warten auf dem Schulgelände.
  4. Die Kinder bewahren ihre Jacken, Schuhe und Sportbeutel in einem zugewiesenen Spind auf. Der Inhalt der Spinde ist nicht sachversichert. Die Schülerinnen und Schüler tragen im Schulgebäude Hausschuhe.
  5. Fahrräder, Roller etc. sind in dem dafür vorgesehenen Teil des Schulhofes abzustellen. Es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz. Wir empfehlen dringend das Anschließen, da kein Versicherungsschutz besteht (auch nicht für Zubehör). Die Fahrzeuge sind auf dem Schulhof zu schieben. Auch das Skaten ist auf dem Schulhof untersagt. Das Abstellen von Fährrädern oder anderen Fahrzeugen im Schulgebäude ist verboten.
  6. Alle Schülerinnen und Schüler haben ihre mobilen Telefone, Smartwatches oder andere Endgeräte in der Zeit zwischen Betreten und Verlassen des Schulgeländes auszuschalten. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung werden die Geräte eingezogen, verschlossen verwahrt und nur den Sorgeberechtigten ausgehändigt.
  7. Alle Computer der Schule dürfen von den Schülerinnen und Schülern ausschließlich unter Aufsicht von Lehrkräften unter Verwendung von schulbezogenen Inhalten nach erfolgter Belehrung benutzt werden.
  8. In der Hofpause suchen die Kinder den ihnen zugeordneten Pausenbereich der Schule auf. Die Bereiche hinter der Turnhalle und hinter dem Schulgebäude sind zu meiden. Das Fußballspielen ist nur in dem dafür vorgesehenen Teil des Schulhofs gestattet. Es dürfen nur Bälle der Spielzeugausleihe genutzt werden. Das Mitbringen eigener Bälle ist untersagt. Das Werfen von Schneebällen im Winter ist nicht gestattet.
  9. Die Tischtennisplatte und der Tischkicker dürfen nur während der Hofpause genutzt werden. Dazu können Schläger und Bälle bei der Spielzeugausgabe ausgeliehen werden.
  10. Sollte ein Kind aus zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen können, ist es am selben Tag bis spätestens 7.30 Uhr über das Abmeldeformular auf der Startseite der Schulhomepage, telefonisch (auch Anrufbeantworter) oder per E-Mail zu entschuldigen. Zusätzlich ist eine schriftliche Entschuldigung bei Wiederkehren des Kindes nachzureichen. Bis zu fünf Tage können die Eltern das Kind entschuldigen. Danach muss zwingend ein Arzt aufgesucht werden und eine medizinische Bescheinigung eingereicht werden. In berechtigten Fällen kann eine Krankschreibung bereits ab dem ersten Tag durch die Schulleitung eingefordert werden.
  11. Freistellungsanträge bis zu 3 Tagen werden beim Klassenleiter schriftlich eingereicht. Freistellungsanträge über einen längeren Zeitraum müssen schriftlich bei der Schulleitung eingehen. Die Eltern erhalten eine schriftliche Antwort.
  12. Schülerinnen und Schüler dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen. Es besteht sonst kein Versicherungsschutz.
  13. Aus Sicherheitsgründen werden am Vormittag die Tore zum Schulhof geschlossen. Besucher nutzen die Eingangstür am mittleren Tor.
  14. Eltern und Besucher müssen sich durch Klingeln im Sekretariat anmelden und erhalten dort einen Besucherausweis, den sie beim Verlassen der Schule dort auch wieder abgeben. Ohne Genehmigung ist diesen der Aufenthalt auf dem Schulgelände bzw. Schulgebäude untersagt. Telefongespräche auf dem Schulhof oder im Schulgebäude sind untersagt. Es gilt ein Handyverbot.
  15. Bei Fragen, zur Klärung von Problemen oder anderen Anliegen sind Tür- und Angelgespräche zu vermeiden. Es kann ein Termin mit Lehrkräften oder der Schulleitung per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
  16. Die Kommunikationsplattform der Schule ist LernSax. Jedes Kind erhält einen persönlichen Zugang. Die Lehrkräfte sind darüber per E-Mail erreichbar.
  17. Wichtige Informationen zur 93. Grundschule sind auf der Homepage www.93-grundschule.de einzusehen.
  18. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen keine Video- und Fotoaufnahmen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gemacht werden.
  19. Das Mitbringen von Tieren auf das Schulgelände und ins Schulgebäude bzw. in die Turnhalle und auf den Sportplatz ist verboten.
  20. Das Verhalten in den Fachunterrichtsräumen und der Turnhalle ist durch entsprechende Ordnungen und Belehrungen geregelt. Das gilt auch für den Schulgarten.
  21. Das Öffnen und Schließen von Fenstern sowie die Bedienung der Heizung und der Sonnenschutzanlage ist nur dem Schulpersonal erlaubt. Auf den Fensterbrettern darf nichts abgelagert werden.
  22. Das Mittagessen wird im Speiseraum eingenommen. Teller sind nicht durch die Schule zu transportieren.
  23. Bei einem Alarmsignal verlassen alle auf den ausgezeichneten Fluchtwegen das Schulhaus und versammeln sich am Stellplatz auf dem Schulhof. Es ist unbedingt auf die Anweisungen des Schulpersonals zu hören und diesen zu folgen.
  24. Die Toiletten sind sachgemäß zu nutzen und sauber zu verlassen.
  25. Alle Schulmöbel und Unterrichtsmittel sind ordentlich zu behandeln. Das Eigentum der Mitschüler und Lehrkräfte sowie weiterer Mitarbeiter der Schule ist zu achten. Eventuelle Schäden am Schuleigentum und Gebäude sind unverzüglich der Schulleitung zu melden. Für mutwillig angerichtete Schäden durch Schülerinnen und Schüler müssen die Erziehungsberechtigten aufkommen.
  26. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (spitz, scharf, Feuerzeuge, Streichhölzer) sowie Waffen aller Art ist verboten.
  27. Fundsachen werden bei Mitarbeitern der Schule abgegeben, in einem Fundraum gesammelt und können nach Anfrage beim Personal der Schule abgeholt werden.
  28. Nach Unterrichtsschluss, nach der Esseneinnahme, nach dem Hortende bzw. nach schulischen Veranstaltungen sind Schulhaus und Schulgelände unverzüglich zu verlassen.
  29. Bei außerplanmäßigem Stundenausfall dürfen nur die Schülerinnen und Schüler vorzeitig nach Hause gehen, von deren Eltern eine Genehmigung vorliegt.
  30. Unfälle, die sich während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ereignen, müssen im Schulbüro gemeldet werden. Es erfolgt ein Eintrag in das Unfallbuch. Gegebenenfalls muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden.
  31. Ansteckende Krankheiten (siehe Liste) müssen sofort der Schule gemeldet werden.
  32. Im Interesse einer gesunden Entwicklung unserer Kinder sind wir eine rauchfreie Schule. Weder Lehrkräfte, Schüler, Angestellte noch Besucher rauchen im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist selbstverständlich ebenfalls verboten.
  33. Der Müll wird in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt und entsorgt.

Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen die Haus- und Hofordnung werden die
Personensorgeberechtigten informiert. Verstößt ein Besucher gegen die Haus- und Hofordnung
wird der Schulträger davon in Kenntnis gesetzt. Rechtliche Konsequenzen können die Folge
sein.